gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Alle Flüge können sowohl im Indoor- als auch Outdoor-
Bereich durchgeführt werden. Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Ein Betrieb
bei Regen, Starkwind oder Böen sowie Temperaturen unter 0°C ist nicht gestattet. Die gesetzlich erlaubte
maximale Flughöhe beträgt 120m über Grund. Flüge innerhalb von 100m um Autobahnen, Wasserstraßen,
Industrieanlagen, Justizgebäuden sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden sind nur eingeschränkt möglich.
Für eine Luftaufnahme ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.